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   VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05   

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https://dejure.org/2005,15349
VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05 (https://dejure.org/2005,15349)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.11.2005 - 12 E 1033/05 (https://dejure.org/2005,15349)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. November 2005 - 12 E 1033/05 (https://dejure.org/2005,15349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 HeilBerG HE, Art 3 Abs 1 GG
    Kammerbeitrag; angestellter Psychologe; keine Erforderlichkeit einer eigenen Praxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtmitgliedschaft in Heilberufskammern; Heranziehung eines Psychologischen Psychotherapeuten zum Kammerbeitrag; Begriff der Ausübung der Psychotherapie; Verstoß gegen das Gebot der Beitragsgerechtigkeit; Mitgliedsbeiträge als Beiträge im rechtlichen Sinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auch angestellte Psychologen müssen Kammerbeiträge zahlen, wenn sie die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten haben

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auch angestellte Psychologen müssen Kammerbeiträge zahlen, wenn sie die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erhalten haben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    So hat das BVerwG in seinem Urteil vom 25.11.1971 - I C 48.65- BVerwGE 39, 100 entschieden, dass eine landesrechtliche Vorschrift, welche die Medizinalbeamten im öffentlichen Gesundheitsdienst der Pflichtmitgliedschaft bei der Landesärztekammer unterwerfe, nicht gegen Bundesrecht verstoße.

    Außerdem ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der Leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerwGE 39, 100 (105 ff.); Urteile v. 10.09.1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 03.09.1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a. a. O.)." Weiter heißt es dort: "Die in der Beitragsordnung der Beklagten vorgenommene Zuordnung der beitragspflichtigen zu den einzelnen Beitragsgruppen und innerhalb der Beitragsgruppen zur einkommensabhängigen Beitragsstufen soll ersichtlich nicht nur den erwähnten sozialen Erwägungen Rechnung tragen, sondern insbesondere auch den unterschiedlichen Nutzen erfassen, der den verschiedenen Mitgliedsgruppen aus der Kammertätigkeit erwächst.

  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Die angefochtene Festsetzung ist insoweit bedenkenfrei, als sie auf das Einkommen abstellt, denn bei der gebotenen typisierenden Betrachtung ist die Annahme gerechtfertigt, dass mit der Höhe der beruflichen Einkünfte regelmäßig auch der materielle und immaterielle Nutzen aus der Existenz und dem Wirken der Kammer zunimmt (Beschluss v. 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 19 = …
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Die körperschaftliche Verbundenheit in einer Berufskammer findet ihre innere Rechtfertigung in gemeinsamen beruflichen Interessen der Mitglieder, die die Kammer fördert (vgl. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98, NVwZ 2002, 335 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Sie sollen der Abgeltung eines besonderen Vorteils, nämlich des sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Nutzens dienen und müssen entsprechend bemessen werden (BVerwG, Urteil v. 26.01.1993 - 1 C 33/89 - BVerwGE 92, 24 bis 29 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Ebenso hat das BVerwG in seiner Entscheidung vom 30.01.1996 zu § 2 Abs. 1 Hessisches Heilberufsgesetz einen weiten Begriff der Berufsausübung gebilligt, da die Apothekenkammern - ebenso wie die anderen berufsständigen Kammern - die Belange der Gesamtheit der von ihnen vertretenen Berufsangehörigen wahr zu nehmen hätten (Urteil v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 - NJW 1997, 814 bis 816).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Außerdem ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der Leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerwGE 39, 100 (105 ff.); Urteile v. 10.09.1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 03.09.1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a. a. O.)." Weiter heißt es dort: "Die in der Beitragsordnung der Beklagten vorgenommene Zuordnung der beitragspflichtigen zu den einzelnen Beitragsgruppen und innerhalb der Beitragsgruppen zur einkommensabhängigen Beitragsstufen soll ersichtlich nicht nur den erwähnten sozialen Erwägungen Rechnung tragen, sondern insbesondere auch den unterschiedlichen Nutzen erfassen, der den verschiedenen Mitgliedsgruppen aus der Kammertätigkeit erwächst.
  • BVerwG, 10.09.1974 - I C 48.70

    Differenzierung nach der Einkommenshöhe - Gültigkeit der Beitragsordnung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 1033/05
    Außerdem ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, entsprechend dem Gedanken der Solidargemeinschaft wirtschaftlich schwächere Mitglieder auf Kosten der Leistungsstärkeren zu entlasten, so dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten der Körperschaft beiträgt (vgl. BVerwGE 39, 100 (105 ff.); Urteile v. 10.09.1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23 und vom 03.09.1991 - BVerwG 1 C 24.88 - a. a. O.)." Weiter heißt es dort: "Die in der Beitragsordnung der Beklagten vorgenommene Zuordnung der beitragspflichtigen zu den einzelnen Beitragsgruppen und innerhalb der Beitragsgruppen zur einkommensabhängigen Beitragsstufen soll ersichtlich nicht nur den erwähnten sozialen Erwägungen Rechnung tragen, sondern insbesondere auch den unterschiedlichen Nutzen erfassen, der den verschiedenen Mitgliedsgruppen aus der Kammertätigkeit erwächst.
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    Ausgenommen sind demgegenüber nur diejenigen, die entweder den die Kammerzugehörigkeit vermittelnden Beruf überhaupt nicht oder einen fremden, mit ihrer Ausbildung und Qualifikation nicht zusammenhängenden Beruf ausüben vgl. u.a. OVG Bremen, Urteil vom 29.11.2005 - 1 A 148/04 -, dokumentiert bei Juris (S. 7); VG Köln, Urteil vom 27.10.2004 - 9 K 2843/03 -, dokumentiert bei Juris; VG Ansbach, Urteil vom 14.12.2004 - An 9 K 03.02279 -, dokumentiert bei Juris; im Ergebnis ebenso VG Arnsberg, Urteil vom 9.8.2002 - 13 K 1505/02 -, dokumentiert bei Juris; siehe auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des VG Wiesbaden vom 12.4.2005 - 7 E 1302/04 (V) -: "Entscheidungserheblich ist, ... ob ... eine solche Nähe zum Berufsbild eines approbierten Psychologischen Psychotherapeuten besteht, dass die konkrete Berufstätigkeit der genannten Regelung unterfällt"; sehr überzeugend VG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2005 - 12 E 1033/05 -, dokumentiert bei Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro;

    vgl. z.B. VG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 9 K 2843/03 - juris, Rn. 22 m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 29. November 2005 - 1 A 148/04 - juris, Rn. 37; VG Frankfurt, Urteil vom 30. November 2005 - 12 E 1033/05 - juris, Rn. 20 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 23. August 2006 - 1 R 19/06 - juris, Rn. 40 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LC 13/05 - juris, Rn. 36 ff.; VG Weimar, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 8 E 858/07 WE - juris, Rn. 20 ff. (jeweils zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Psychotherapeuten); ferner OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2008 - 5 A 4029/05 - (zum kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung des Apothekers).
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